aktions fonds

Aktionsfonds

Für Erwachsene ab 28 Jahren

Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Schulen, Firmen, Ehrenamtliche, Arbeitskreise… kurzum: alle Menschen aus dem Einzugsgebiet des Projekts.

begleit ausschuss

Begleitausschuss

Der Begleitausschuss „Demokratie leben!“ ist ein zentrales Gremium im Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Ein wichtiger Bereich des Begleitausschusses ist die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln. Er bewertet Anträge von Projektträgern, die im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention tätig sind, und wählt Projekte aus, die finanziell unterstützt werden sollen. Dadurch trägt der Begleitausschuss zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene bei.